Die Krankenkasse ist ein wichtiges Element im Bereich der Sozialversicherung eines Landes. Sie ist nach dem Modell in Deutschland Teil des Gesundheitssystems. Gleichzeitig fungieren die Krankenkassen mit ihren Leistungen als Träger in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkasse ist dabei wie eine gesetzliche Körperschaft aufgebaut und unterscheidet sich daher von Krankenversicherungen, die als Wirtschaftsunternehmen existieren.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Im Modell Deutschland erstatten die Krankenkassen den Versicherten entweder voll oder teilweise Kosten für notwendige Therapien, die bei ärztlich diagnostizierten Krankheiten, durchgeführt werden. Auch nach einem Unfall werden die entsprechenden Leistungen von der Krankenkasse übernommen. Ein weiterer wichtiger Punkt der abgedeckt wird, ist die Kostenübernahme bei einer Mutterschaft einer Frau. Die Prämie für die jeweilige Krankenkasse deckt auch hier präventive sowie notwendige Maßnahmen. Die Krankenkasse ist ein Teil vom Gesundheits- und Sozialversicherungssystem in Deutschland. Das Modell Deutschland sieht vor, dass sich seit Januar 2009 alle Personen, die einen Wohnsitz in Deutschland haben, laut § 193, Absatz Drei, des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) eine Krankenversicherung haben müssen. Durch diese allgemeine Krankenversicherungspflicht soll jeder bei einer in Deutschland zugelassenen Krankenkasse gegen Krankheitskosten versichert sein. Monatliche Kosten für die Krankenkassen werden anteilig vom Arbeitnehmer sowie dem Arbeitgeber entrichtet.
Die grundsätzliche Bedeutung in der Schweiz
Die Krankenkassen sind im Modell Schweiz als juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts deklariert. Diese verfolgen keinen Erwerbszweck, sie dürfen hauptsächlich die soziale Krankenversicherung betreiben. Gleichfalls müssen sie dabei vom Eidgenössischen Departement des Inneren anerkannt sein um ihre Zulassung zu erhalten. In der gesetzlichen Form sind die Krankenkassen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (abgekürzt KVG) geregelt, was dem Krankenversicherungsgesetz in der Schweiz entspricht. Im Vergleich zu Deutschland betreiben die Krankenkassen nicht nur die soziale Krankenversicherung als Pflichtversicherung, wie Sie hier weiterlesen können. Den Krankenkassen dort steht es jedoch frei, neben dieser sozialen Versicherung noch Zusatzversicherungen, beispielsweise eine bevorzugte Behandlung, einen höheren Komfort im Spital (Krankenhaus) oder zahnmedizinische Zusatzleistungen, ergo komplementärmedizinische Leistungen, anzubieten. Weiterhin können, in einem kleinen Rahmen, zusätzliche Versicherungsarten wie Sterbegeld sowie Entschädigungen bei einer Invalidität betrieben werden. Krankenkassen nach dem Modell Schweiz dürfen bei einem gewissen Mindestbestand an Versicherten sogar eine Rückversicherung durchführen.
Krankenkassen als wichtige Institutionen
Alle Versicherten haben vom Grundsatz her den gleichen Leistungsanspruch, da hier das Solidaritätsprinzip gilt. Das bedeutet, dass sich nach diesem Prinzip die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nach persönlichen Merkmalen wie beispielsweise Alter, Geschlecht oder dem Gesundheitsstatus richtet. Vielmehr entstehen monatliche Kosten für die Versicherung nach einem festen Beitragssatz. Dieser ist vom jeweiligen Einkommen des Versicherten abhängig. Als Ziel der gesetzlichen Krankenkasse kann damit eine weitgehende Deckung des allgemeinen Lebensrisikos der Versicherten angesehen werden. Diese sind damit gegen nicht tragbare Krankheitskosten, die ihn finanziell überfordern könnten, abgesichert.
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