Die Funktionsprinzipien der Krankenkassen

Die Krankenkasse ist ein wichtiges Element im Bereich der Sozialversicherung eines Landes. Sie ist nach dem Modell in Deutschland Teil des Gesundheitssystems. Gleichzeitig fungieren die Krankenkassen mit ihren Leistungen als Träger in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkasse ist dabei wie eine gesetzliche Körperschaft aufgebaut und unterscheidet sich daher von Krankenversicherungen, die als Wirtschaftsunternehmen existieren.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Im Modell Deutschland erstatten die Krankenkassen den Versicherten entweder voll oder teilweise Kosten für notwendige Therapien, die bei ärztlich diagnostizierten Krankheiten, durchgeführt werden. Auch nach einem Unfall werden die entsprechenden Leistungen von der Krankenkasse übernommen. Ein weiterer wichtiger Punkt der abgedeckt wird, ist die Kostenübernahme bei einer Mutterschaft einer Frau. Die Prämie für die jeweilige Krankenkasse deckt auch hier präventive sowie notwendige Maßnahmen. Die Krankenkasse ist ein Teil vom Gesundheits- und Sozialversicherungssystem in Deutschland. Das Modell Deutschland sieht vor, dass sich seit Januar 2009 alle Personen, die einen Wohnsitz in Deutschland haben, laut § 193, Absatz Drei, des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) eine Krankenversicherung haben müssen. Durch diese allgemeine Krankenversicherungspflicht soll jeder bei einer in Deutschland zugelassenen Krankenkasse gegen Krankheitskosten versichert sein. Monatliche Kosten für die Krankenkassen werden anteilig vom Arbeitnehmer sowie dem Arbeitgeber entrichtet.

Die grundsätzliche Bedeutung in der Schweiz

Die Krankenkassen sind im Modell Schweiz als juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts deklariert. Diese verfolgen keinen Erwerbszweck, sie dürfen hauptsächlich die soziale Krankenversicherung betreiben. Gleichfalls müssen sie dabei vom Eidgenössischen Departement des Inneren anerkannt sein um ihre Zulassung zu erhalten. In der gesetzlichen Form sind die Krankenkassen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (abgekürzt KVG) geregelt, was dem Krankenversicherungsgesetz in der Schweiz entspricht. Im Vergleich zu Deutschland betreiben die Krankenkassen nicht nur die soziale Krankenversicherung als Pflichtversicherung, wie Sie hier weiterlesen können. Den Krankenkassen dort steht es jedoch frei, neben dieser sozialen Versicherung noch Zusatzversicherungen, beispielsweise eine bevorzugte Behandlung, einen höheren Komfort im Spital (Krankenhaus) oder zahnmedizinische Zusatzleistungen, ergo komplementärmedizinische Leistungen, anzubieten. Weiterhin können, in einem kleinen Rahmen, zusätzliche Versicherungsarten wie Sterbegeld sowie Entschädigungen bei einer Invalidität betrieben werden. Krankenkassen nach dem Modell Schweiz dürfen bei einem gewissen Mindestbestand an Versicherten sogar eine Rückversicherung durchführen.

Krankenkassen als wichtige Institutionen

Alle Versicherten haben vom Grundsatz her den gleichen Leistungsanspruch, da hier das Solidaritätsprinzip gilt. Das bedeutet, dass sich nach diesem Prinzip die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nach persönlichen Merkmalen wie beispielsweise Alter, Geschlecht oder dem Gesundheitsstatus richtet. Vielmehr entstehen monatliche Kosten für die Versicherung nach einem festen Beitragssatz. Dieser ist vom jeweiligen Einkommen des Versicherten abhängig. Als Ziel der gesetzlichen Krankenkasse kann damit eine weitgehende Deckung des allgemeinen Lebensrisikos der Versicherten angesehen werden. Diese sind damit gegen nicht tragbare Krankheitskosten, die ihn finanziell überfordern könnten, abgesichert.

Bild: Artur Gabrysiak – Fotolia

Welche Krankenversicherung ist für mich die Richtige?

Eine Schale mit Geld drin als Symbol für die Kosten einer KrankenversicherungSeit dem 01.09.2009 gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Zu unterscheiden sind dabei zwei Formen: Die private Krankenversicherungen (PKV) und die gesetzliche Krankenversicherungen (GKV). Doch wer muss in der gesetzlichen KV angemeldet sein und wer kann sich privat versichern?

Die Vor- und Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherungen

Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden in „freiwillig Versicherte“, „Pflichtversicherte“ und „Familienversicherte“ eingeteilt. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer, Angestellte, Auszubildende, Arbeitslose, Studenten, Seeleute, Landwirte und selbstständige Künstler, deren Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet, pflichtversichert. Um die medizinische Grundversorgung zu erhalten, sind die gesetzlichen Krankenkassen solidarisch aufgebaut.Das heißt: Je mehr Sie verdienen, umso höher werden Ihre Beiträge.
Trotz der unterschiedlichen Beiträge erhalten alle Mitglieder der gesetzlichen KV die gleichen Leistungen. Sie sind für mindestens 18 Monate an die Krankenkasse gebunden und können sich nur von Ärzten behandeln lassen, die mit Ihrer Krankenkasse einen Vertrag haben.

Die Vorteile:

  • Beitragsfreie Familienversicherungen
  • Mutterschaftsgeld, welches anteilig gezahlt wird
  • Beitragsfreiheit während der Elternzeit

Versichert in der PKV

Jeder Selbstständige, Beamte und Angestellte, dessen Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, kann sich privat versichern. In der privaten KV werden die Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand berechnet. So zahlen ältere und weibliche Mitglieder höhere Beiträge. Auch dürfen private Krankenkassen die Aufnahme des Mitgliedes bei Vorerkrankungen oder bestimmten Leiden verweigern. Die größten Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten KV sind wahrscheinlich in den Bereichen der Leistungen und der Beiträge zu finden. Als Privatversicherter haben Sie die Wahl zwischen unterschiedlichen Tarifangeboten. Angefangen vom „Basisschutz“ bis hin zum „Toptarif“. Dabei unterteilt sich die private KV in drei Arten: die Zusatzversicherung, die Teilversicherung und die Vollversicherung. Je nach Ihren Bedürfnissen können einzelne Tarifbausteine miteinander verbunden werden. Lassen Sie sich von qualifizierten Unternehmen wie dem Finanzdienstleister AWD beraten.

Versichern: Gesetzlich oder Privat?

Pauschal lässt sich die Frage nach der geeigneten Krankenversicherung nicht beantworten. Die gesetzlichen und die privaten Krankenversicherungen haben ihre Vor- und Nachteile. Sind Sie einmal in der privaten Krankenversicherung versichert, können Sie so schnell nicht wieder wechseln. Je nach Ihren Bedürfnissen haben Sie jedoch auch die Möglichkeit, in der GKV private Zusatzversicherungen abzuschließen.

IMG: Stefan Germer – Fotolia

Versichungstarife mit Zahnzusatzversicherung

ZahnbehandlungDer Verlust eines Zahnes kann jeden einmal treffen – schlechte Zähne müssen dazu nicht unbedingt ausschlaggebend sein. Auch ein Unfall kann dazu führen, dass Zähne verloren gehen. In solch einem Fall ist es wichtig, so schnell wie möglich fehlende Zähne zu ersetzen, damit das strahlende Lächeln bald wieder zurückgewonnen wird. Eine Krankenversicherung mit Zahnzusatzschutz lohnt sich in einem solchen Fall.

Finanzielle Absicherung vor Zahnverlust

Jeder Zahn, der ersetzt werden soll, ist mit sehr hohen Behandlungskosten verbunden – insbesondere wenn ein professionelles Ergebnis, beispielsweise durch Implantate, angestrebt wird. In der Regel werden die dafür anfallenden Kosten nicht oder nur teilweise von der Krankenversicherung übernommen. Versicherungsnehmer sehen sich also mit einer Zuzahlung oder Komplettzahlung konfrontiert, die in den meisten Fällen nicht tragbar ist. Mit einer ansprechenden und umfangreichen Zahnzusatzversicherung können sich Versicherungsnehmer vor den finanziellen Risiken bei Zahnverlust absichern. Die Kosten werden zu einem vorher festgelegten Prozentsatz übernommen. In der Regel wird den Versicherungsnehmern ein Pauschalsatz von 85 % empfohlen. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung zum eigentlichen Krankenversicherungsschutz abhängig von dem gewählten Prozentsatz sind. Das bedeutet, je höher eine mögliche Kostenübernahme der Zahnzusatzversicherung, desto höher die monatlichen Beiträge für den Versicherungsvertrag. Weiterhin sind die Kosten für die Police abhängig vom Zahngesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Sollten bereits Zähne fehlen, sind die Prämien ebenfalls höher. Darüber hinaus entscheiden weitere Zusatzleistungen über die Beitragshöhe, denn mit der Zahnzusatzversicherung können auch weitere Behandlungen abgesichert werden – beispielsweise eine jährliche, professionelle Zahnreinigung oder aber professionelle Inlays, Komplettprothesen und Vorsorgeuntersuchungen, sofern nicht bereits im eigentlichen Krankenversicherungsschutz enthalten.

Zahnzusatzversicherung nicht vernachlässigen

Auch wenn Versicherungsnehmer eigentlich sehr gute Zähne haben, sollten sie keinesfalls auf eine umfangreiche Zahnzusatzversicherung verzichten. Denn nicht nur schlechte Zähne können einen Ersatz erfordern, sondern ebenso besonders gute Zähne, die aufgrund eines Unfalles verloren gehen. Ferner empfiehlt sich die Zahnzusatzversicherung für das Alter. Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung richten sich nach verschiedenen Kriterien – allen voran der gewählte Beteiligungsbetrag und der allgemeine Zahngesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Empfehlenswert sind Beteiligungsbeträge bis zu 85 %, da die höchsten Kosten abgesichert sind, der Beitrag aber dennoch niedrig bleibt.

Quelle des Bildes: Nick Freund – Fotolia

Tarife mit Chefarztbehandlung

Akte PrivatpatientWer eine privatärztliche Behandlung in einem Krankenhaus möchte, braucht einen entsprechenden Tarif. Während diese Krankenversicherungstarife mit Chefarztbehandlung bei privaten Kassen eher die Regel als die Ausnahme sind, ist eine freie Arztwahl bei einem stationären Aufenthalt in einer Klinik für Kassenpatienten ausgeschlossen. Durch private Zusatzpolicen ist eine Chefarztbehandlung trotzdem möglich.

Chefarztbehandlung – meist auch Unterbringung in Einzelzimmern

Ein Tarif mit Chefarztbehandlung wird meist in Verbindung mit der Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern angeboten. Zum Vergleich: Wird nur die Grundleistung der gesetzlichen Krankenkasse erbracht, teilen sich bis zu vier Patienten ein Zimmer. Außerdem übernimmt der jeweils diensthabende Arzt die Behandlung. Das kann häufig auch bedeuten, dass die Ärzte während eines Krankenhausaufenthaltes häufiger wechseln. Weil die Unterschiede zwischen den Leistungen gesetzlicher und privater Krankenkassen nirgendwo so gravierend sind wie bei der stationären Behandlung im Krankenhaus, lohnt für diese Fälle eine zusätzliche Police. Wie hoch die Kosten dafür sind, ist nicht nur von den Details des Tarifs abhängig, auch ein sorgsamer Vergleich der Anbieter ist angeraten – eine bessere Behandlung schlägt sehr unterschiedlich zu Buche. Die Krankenhäuser hingegen rechnen solche Premiumleistungen deutlich höher ab: Laut Gebührenordnung darf bei der Chefarztbehandlung der 3,5-fache Satz in Rechnung gestellt werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die abgeschlossene Police auch die Kosten bis zu diesem Satz trägt, sonst können zusätzliche Gebühren fällig werden, die der Patient selbst tragen muss.

Zusatzpolice als Ergänzung ideal

Die Unterschiede zwischen den Leistungen, die für privat versicherte Patienten und gesetzlich Versicherte in einem Krankenhaus erbracht werden, sind gravierend. Während die Unterschiede bei einer ambulanten Behandlung meist kaum spürbar sind, entscheidet die Versicherung darüber, ob ein Einzelzimmer zur Verfügung gestellt wird oder der Patient sich den Raum mit einigen Mitpatienten teilen muss. Auch ständig wechselnde Ärzte können die gesetzlich versicherten Patienten Nerven kosten. Zwar muss eine Behandlung durch einen Chefarzt nicht immer besser sein, meist verfügen Chefärzte allerdings über mehr Erfahrung. Ideal: Die günstige gesetzliche Krankenversicherung durch eine private Police ergänzen.

Picture: matthias21 – Fotolia