Besteht Unzufriedenheit gegenüber der momentanen Krankenkasse, ist es ratsam, Informationen über das Leistungsangebot anderer Krankenkassen einzuholen. Ein Wechsel erfolgt schnell und unkompliziert und kann der Gesundheit zugutekommen.
Der richtige Weg zur besseren Versicherung
Voraussetzung einer Kündigung ist ein bestehendes Versicherungsverhältnis von mindestens 18 Monaten mit der derzeitigen Krankenkasse. Ist diese erfüllt, gilt die Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Folgemonats. Dem Versicherten steht ein Wechsel ohne die Angabe von Gründen frei. Gesetze zur Sonderkündigung treten bei Forderung und Erhöhung von Zusatzbeiträgen oder einer Krankenkassenfusion in Kraft. In diesem Fall ist eine 18-monatige Vertragsbindung hinfällig. Der Versicherte muss jedoch vor dem Inkrafttreten der Kassenreformen zu den genannten Fristen kündigen. Die Kündigung wird in schriftlicher Form verfasst und per Fax oder als Einschreiben mit Rückschein an die derzeitige Krankenkasse versendet. Auf diese Weise ist die Zustellung nachweisbar. Die gekündigte Krankenkasse steht in der Pflicht, binnen zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung an den Versicherten zu senden. Dieses Dokument ist zwingend erforderlich und muss dem Neu-Antrag der gewählten Versicherung beigefügt sein. Der Antrag bei der neuen Wunsch-Kasse sollte zeitnah gestellt werden. Nach erfolgreicher Antragstellung erhält der Versicherte eine Mitgliedschaftsbescheinigung, die unverzüglich der bisherigen Versicherung vorgelegt werden muss. Erst mit dieser Vorlage gilt die Kündigung als rechtsgültig. Auch der Arbeitgeber ist autorisiert, der ehemaligen Krankenkasse die neuen Versicherungsdaten mitzuteilen. Eine fristgerechte Abgabe ist jedoch unabdingbar. Bei Nichteinhaltung verlängert sich automatisch das Versicherungsverhältnis mit der bisherigen Kasse.
Des Versicherten gutes Recht
Versicherte müssen mangelnde Leistungen und hohe Beiträge nicht dulden und haben dementsprechend freie Kassenwahl. Dabei zahlt sich ein Vergleich aus. Ein Wechsel der Krankenkasse ist unkompliziert und mit wenigen Schritten erledigt. Unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen besteht jederzeit die Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung bei der bisherigen Kasse. Rechtsgültig vollzogen ist die Kündigung mit der Mitgliedschaft in einer neuen Krankenkasse.
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